In Brandschutzkonzepten für kleinere Objekte wird oftmals der Einsatz von s.g. Heimrauchmeldern nach DIN 14676 vorgegeben. Ist diese Vorgabe richtig oder sollte nicht doch der Einsatz einer Hausalarmanlage entsprechend der Hausalarmrichtlinie des BHE geplant werden?
Entsprechend der NormDIN 14676 kommen Heimrauchmelder im privaten Bereich bzw. in Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung zum Einsatz. Der Einsatz, der nach dieser Norm gebauten Rauchmelder, sollte also ausschließlich auf den Heim- bzw. Wohnbereich beschränkt werden.
Für Objekte mit spezieller Nutzung bzw. Bauten mit besonderem Personenrisiko werden entweder Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 oder Hausalarmanlagen entsprechend der Hausalarmrichtlinie des BHE geplant. Kann entsprechend Brandschutzkonzept bzw. entsprechend bauaufsichtlicher Vorgabe auf eine BMA nach DIN 14675 verzichtet werden, so kommt eine Hausalarmanlage (HAA) zum Einsatz.
Hausalarmanlagen werden unterteilt in Anlagen nach Typ A und Typ B
HA Typ A werden eingesetzt in: Hochhäuser
Beherbergungsstätten
Verkaufsstätten
Versammlungsstätten
Schulen
Sportstätten
HA Typ B werden eingesetzt in: Kindertagesstätten
Heimen
besonderen gemeinsamen Wohnformen für Senioren und Behinderte
Aktuell wurde die Vornorm DIN VDE 0826-2 veröffentlicht. Sie trägt den Titel "Brandwarnanlagen (BWA) für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen". Diese Norm wird nach ihrer verbindlichen Einführung z.T. die o.g. Hausalarmrichtlinie ersetzen.