Brandschutzmanschetten

Können Leerrohre durch Geschossdecken geführt werden?

 

Vor allem im Wohnungsbau besteht oft die Anforderung, Leerrohre einzusetzen um später Kabel nachinstallieren zu können. Andererseits müssen oftmals Kabel wie z.B: Glasfaserkabel im Installationsrohr verlegt werden. Da Geschoßdecken in der Regel Brandabschnitte bilden, ergibt sich an dieser Stelle ein Problem durch die Verlegung von Leerrohren. Entsprechende Regelungen werden durch die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) getroffen.

 

Gemäß MLAR 11/2005 (Pkt. 4.3.1) dürfen Medienrohre bis zu einem Durchmesser von 32 mm durch raumabschließende Bauteile geführt werden. Werden mehrere Leerrohre nebeneinander verlegt, so muss der lichte Abstand mindestens dem fünffachen des größeren Leitungsdurchmessers entsprechen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. So sind bei Ausführung gemäß An- und Verwendbarkeitsnachweis einiger Hersteller auch Anordnungen mit geringeren bzw. keinen Abständen zulässig

 

Kabel bis zu einem Durchmesser von 4 mm dürfen beliebig durch die einzelnen Installationsrohre hindurchgeführt werden. Die Enden der I-Rohre sind rauchgasdicht abzuschließen. Dies gilt insbesondere bei der durchgehenden Verlegung durch mehrere Etagen.

 

Die erforderliche Abschottung erfolgt mithilfe von Rohrmanschetten (Brandschutzmanschetten).

 

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