Wo und ab wann wird der Einsatz von „Brandschutzschaltern“ gefordert?
In der Norm DIN VDE 0100-420 wird für bestimmte Anwendungsfälle wie Schlaf- und Aufenthaltsräume von Heimen oder Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte oder alte Menschen, aber auch für feuergefährdete Betriebsstätten nach DIN VDE 0100-510 (holzverarbeitende Betriebe, Papierfabriken und -Lager, Textilfabriken usw.) weiterhin für Räume und Orte mit unersetzbaren Gütern (z.B. Museen, Rechenzentren, Laboratorien, Archive usw.) und schließlich öffentliche Einrichtungen wie Polizei, Gericht, Gefängnis usw. ein s.g. Brandschutzschalter gefordert (auch als Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung bezeichnet). Auch für barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040-2 gilt diese Norm, ebenso Hotelzimmer, sollten sie barrierefrei ausgeführt sein. Die Norm gilt ab dem 18.12.2017 und sieht den Einsatz in Endstromkreisen von einphasigen Wechselspannungssystemen mit Betriebsströmen bis 16 A vor.
Welche Räume sollten bei barrierefreien Wohnungen in die Überwachung mit Brandschutzschaltern einbezogen werden? Meiner Meinung nach: Licht- und Steckdosenkreise der Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Steckdosenkreise von Verbrauchern mit relativ hoher Anschlussleistung, wie Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler u.ä.
Übrigens: Brandschutzschalter und FI-Schutzschalter (welcher nach heutigem Stand der Norm für alle Steckdosen-Stromkreise und für alle Beleuchtungsstromkreise in Wohnbereichen vorzusehen ist) können hintereinander geschaltet werden.